- Auch das
"Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts" bringt für die Autofahrer
einige Neuerungen:
Die Gewährleistungsfrist beim Kauf neuer Kraftfahrzeuge wird auf zwei
Jahre verlängert. Kauft man beim Gebrauchtwagenhändler ein Fahrzeug,
gilt eine einjährige Gewährleistungsfrist. Die bisher übliche Praxis
der Gebrauchtwagenhändler, die gesetzliche Gewährleistung im
Kaufvertrag auszuschließen, ist nicht mehr zulässig.
Mit ihren Werbeaussagen werden Unternehmen künftig sorgfältiger
umgehen müssen. Trifft eine Werbeaussage für ein Produkt nicht zu,
kann daraus ein Sachmangel abgeleitet werden. Der Verkäufer muss dann
nachbessern, misslingt dies, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
Verbraucherfreundlich ist auch das künftig geltende Prinzip der so
genannten Beweislastumkehr. Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem
Kauf eines Produktes muss der Hersteller nachweisen, dass ein
bestimmter Mangel nicht schon beim Kauf vorhanden war.
- Um einer
strengeren Vorschrift zum Fußgängerschutz vorzubeugen, wollen die im
europäischen ACEA zusammengeschlossenen Fahrzeughersteller künftig
alle Fahrzeuge mit einer Tagesfahrlichtschaltung und mit ABS
ausstatten. Die so genannten Kuhfänger werden nicht mehr angeboten.
Dies soll für 90 Prozent der neu verkauften Fahrzeuge bis zum
September 2002 und für den Rest bis Oktober 2003 umgesetzt werden.
Vorausgesetzt, der EU-Rat stimmt diesem Angebot zu.
Auch im Ausland wird sich zum Jahreswechsel einiges ändern:
In der Schweiz
„sollen“ ab dem 1.1. alle Motorfahrzeuge, also auch Pkw, bei Tag mit
Abblendlicht fahren. Ein Verstoß gegen diese Sollvorschrift wird aber
nicht mit einer Buße geahndet.
In Frankreich
werden Beteiligte an Verkehrsunfällen mit Todesfolge nicht nur auf
Alkoholisierung, sondern obligatorisch auch auf Rauschgiftgenuss hin
untersucht und einem so genannten Drogentest unterzogen.
Griechenland
wird im Laufe des Jahres die jetzt zulässige Promillegrenze von 0,5
halbieren. Ein genauer Zeitpunkt für das Gesetzesvorhaben steht noch
nicht fest.
Italien
erwägt die Autobahnhöchstgeschwindigkeit auf bestimmten dreispurigen
Streckenabschnitten von 130 km/h auf 150 km/h anzuheben. Gleichzeitig
sollen die Alkoholkontrollen verschärft und bei Handybenutzung neben
einer Geldbuße auch ein Fahrverbot verhängt werden.
Auch die
Niederländer wollen Anfang 2002 ein Handyverbot einführen. Ab wann
es genau gilt, steht noch nicht fest.
Die
Mindestdeckungssummen in Spanien für die Kfz-Versicherung werden
auf 100 000 Euro für Sach- und 350 000 Euro für Personenschäden
angehoben.
Ungarn
verlangt ab Januar die Verwendung von Kindersitzen, ähnlich wie in
Deutschland. Während der Wintersaison müssen bei tief winterlichen
Wetter- und Fahrbahnverhältnissen Schneeketten mitgeführt werden; ohne
diese kann die Einreise verwehrt werden.
Teil 1 |