Neu in 2002: Das Euro-Jahr startet mit einer Steuererhöhung - wichtige Änderungen auch im Ausland
  • Auch das "Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts" bringt für die Autofahrer einige Neuerungen:
    Die Gewährleistungsfrist beim Kauf neuer Kraftfahrzeuge wird auf zwei Jahre verlängert. Kauft man beim Gebrauchtwagenhändler ein Fahrzeug, gilt eine einjährige Gewährleistungsfrist. Die bisher übliche Praxis der Gebrauchtwagenhändler, die gesetzliche Gewährleistung im Kaufvertrag auszuschließen, ist nicht mehr zulässig.
    Mit ihren Werbeaussagen werden Unternehmen künftig sorgfältiger umgehen müssen. Trifft eine Werbeaussage für ein Produkt nicht zu, kann daraus ein Sachmangel abgeleitet werden. Der Verkäufer muss dann nachbessern, misslingt dies, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
    Verbraucherfreundlich ist auch das künftig geltende Prinzip der so genannten Beweislastumkehr. Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf eines Produktes muss der Hersteller nachweisen, dass ein bestimmter Mangel nicht schon beim Kauf vorhanden war.
     
  • Um einer strengeren Vorschrift zum Fußgängerschutz vorzubeugen, wollen die im europäischen ACEA zusammengeschlossenen Fahrzeughersteller künftig alle Fahrzeuge mit einer Tagesfahrlichtschaltung und mit ABS ausstatten. Die so genannten Kuhfänger werden nicht mehr angeboten. Dies soll für 90 Prozent der neu verkauften Fahrzeuge bis zum September 2002 und für den Rest bis Oktober 2003 umgesetzt werden. Vorausgesetzt, der EU-Rat stimmt diesem Angebot zu.
     


Auch im Ausland wird sich zum Jahreswechsel einiges ändern:

In der Schweiz „sollen“ ab dem 1.1. alle Motorfahrzeuge, also auch Pkw, bei Tag mit Abblendlicht fahren. Ein Verstoß gegen diese Sollvorschrift wird aber nicht mit einer Buße geahndet.

In Frankreich werden Beteiligte an Verkehrsunfällen mit Todesfolge nicht nur auf Alkoholisierung, sondern obligatorisch auch auf Rauschgiftgenuss hin untersucht und einem so genannten Drogentest unterzogen.

Griechenland wird im Laufe des Jahres die jetzt zulässige Promillegrenze von 0,5 halbieren. Ein genauer Zeitpunkt für das Gesetzesvorhaben steht noch nicht fest.

Italien erwägt die Autobahnhöchstgeschwindigkeit auf bestimmten dreispurigen Streckenabschnitten von 130 km/h auf 150 km/h anzuheben. Gleichzeitig sollen die Alkoholkontrollen verschärft und bei Handybenutzung neben einer Geldbuße auch ein Fahrverbot verhängt werden.

Auch die Niederländer wollen Anfang 2002 ein Handyverbot einführen. Ab wann es genau gilt, steht noch nicht fest.

Die Mindestdeckungssummen in Spanien für die Kfz-Versicherung werden auf 100 000 Euro für Sach- und 350 000 Euro für Personenschäden angehoben.

Ungarn verlangt ab Januar die Verwendung von Kindersitzen, ähnlich wie in Deutschland. Während der Wintersaison müssen bei tief winterlichen Wetter- und Fahrbahnverhältnissen Schneeketten mitgeführt werden; ohne diese kann die Einreise verwehrt werden. Teil 1

Quelle: ADAC