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Neu in 2002: Das
Euro-Jahr startet mit einer Steuererhöhung - wichtige Änderungen auch im
Ausland |
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Zum ersten Januar
wird uns der Euro scheinbar niedrige Kraftstoffpreise bescheren. Doch
tatsächlich beginnt das neue Jahr für den Kraftfahrer mit Mehrausgaben.
Die vierte Stufe der Ökosteuerreform verteuert Benzin und Diesel um
sieben Pfennig (3,56 Cent) je Liter. Weitere Neuigkeiten, auf die sich
die Fahrer einstellen müssen, hat der ADAC jetzt zusammengestellt:
- Ab dem 1.
Januar 2002 gilt ein neuer Verwarnungs- und
Bußgeld-Katalog. Die Beträge werden in Euro ausgewiesen.
Erfreulich: Die Markbeträge werden im Verhältnis 2:1 umgestellt.
75-Mark-Knöllchen werden mit 35 Euro sogar noch "günstiger". Die
Unterscheidung zwischen Verwarnungsgeldern bis 75 Mark und den
kostspieligeren Bußgeldern entfällt. Die Verkehrsteilnehmer können
sich in einem einzigen Regelwerk darüber informieren, welche
Sanktionen drohen, wenn sie gegen Verkehrsvorschriften verstoßen.
- Die
Straßenverkehrsordnung untersagt künftig ausdrücklich den Betrieb von
Radarwarngeräten. Wer trotzdem ein solches Gerät einsetzt, riskiert
eine Geldbuße von 75 Euro und vier Flensburgpunkte, zusätzlich die
ersatzlose Beschlagnahmung des Gerätes.
- Der
Standstreifen der Bundesautobahnen soll auf staugefährdeten Strecken
unter gewissen Voraussetzungen zeitweise für den fließenden Verkehr
freigegeben werden. Dazu wird es ein neues Verkehrszeichen geben
(Verkehrslenkungstafel).
- Im Frühsommer
2002 soll die "Reparatur-Verordnung" zum Fahrerlaubnisrecht in Kraft
treten. Danach müssen auch die Inhaber der alten
Klasse-3-Führerscheine zu den ärztlichen und augenärztlichen
Pflichtuntersuchungen, wenn sie über das 65. Lebensjahr hinaus
Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t fahren wollen (Klasse C1 und C1E ).
Im Bereich der Klassen B bzw. BE soll sich nichts ändern.
- In den
Innenstädten wird es eine neue Bewohnerparkregelung geben. Damit soll
ein befriedigender Ausgleich zwischen den Bewohnern eines Viertels und
dem Besucherverkehr gefunden werden.
- Bei
privatrechtlichen Streitigkeiten wird vor dem eigentlichen Verfahren
eine Güteverhandlung mit Anordnung des persönlichen Erscheinens der
Parteien obligatorisch, falls diese nicht hoffnungslos
zerstritten sind.
In der Berufungsinstanz wird die Möglichkeit des Vortrags von neuen
Tatsachen eingeschränkt.
- Durch das
Schadenrechtsänderungsgesetz, das voraussichtlich im Sommer 2002 in
Kraft tritt, wird die Abrechnung auf der Basis eines
Sachverständigengutachtens beschnitten. Mehrwertsteuer wird nur dann
noch erstattet, wenn sie wirklich anfällt.
Das Haftungsalter für Kinder wird von acht auf elf Jahre
heraufgesetzt, allerdings nur bei Verkehrsunfällen, nicht bei
vorsätzlichen Beschädigungen von Fahrzeugen durch Kinder.
Schmerzensgeld wird auch bei Gefährdungshaftung gewährt, jedoch
entfällt der Schmerzensgeldanspruch bei so genannten Bagatellschäden.
Die Betriebsgefahr des Fahrzeugs bekommt künftig einen höheren
Stellenwert. So wird die Entlastungsmöglichkeit des Schädigers bei
Gefährdungshaftung, also bei Unfällen, die niemand verschuldet hat,
eingeschränkt und greift nur noch in Fällen „höherer Gewalt“.
Bei Gespannen (Zug) haftet künftig auch der Anhängerversicherer.
Bisher musste bei Unfällen, die zum Beispiel durch den angekoppelten
Wohnanhänger angerichtet wurden, nur die Versicherung des Zugfahrzeugs
regulieren. Schwierigkeiten, die dadurch entstanden, weil nur das
Kennzeichen des Anhängers, nicht aber das des Zugfahrzeugs bekannt
waren, gehören damit der Vergangenheit an.
Teil 2
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