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Vertragswerkstatt adé?
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Die EU-Kommission hat beschlossen, den Automarkt zu liberalisieren. Einige
Neuregelungen werden auch das Motorrad-Geschäft betreffen. Ab 1. Oktober
2003 müssen Wartung und Inspektionen von Neufahrzeugen im Rahmen der
Garantie nicht mehr bei Vertragswerkstätten des Fahrzeugherstellers
erfolgen. Freie Werkstätten müssen dann als offizielle Wartungsunternehmen
anerkannt werden, wenn sie bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Auch den
Zugang zu Original-Ersatzteilen dürfen die Werke bald nicht mehr
ausschließlich ihren Vertragspartnern gewähren. Für Autos neu, bei
Motorrädern schon länger gang und gebe: Ein Händler darf künftig im selben
Showroom Fahrzeuge verschiedener Marken anbieten.
2005 auf Druck der Industrie später als geplant fällt auch der Gebietsschutz. Fahrzeughändler haben dann keine exklusiven Verkaufsgebiete mehr. Damit will die Kommission den grenzüberschreitenden Handel fördern. Verbraucherverbände begrüßten die Neuregelungen, wogegen Vertreter von Industrie und Gewerkschaften sie in seltener Eintracht kritisierten und vor einer Konzentration im Fahrzeughandel warnten. |
| Quelle: Motorrad-Net |