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Die Europäische Kommission hat
diese Woche eine Änderung der europäischen Rechtsvorschriften
für den Führerschein vorgeschlagen. Hauptsächlich geht es darum,
Betrug zu verhindern und Freizügigkeit für die EU-Fahrer zu
gewährleisten, so die für Energie und Verkehr zuständige
Vizepräsidentin Loyola de Palacio. Aber auch für
Motorrad-Fahranfänger würde sich einiges ändern, wenn der
Vorschlag in ein Gesetz mündet: Mit dem "kleinen Lappen" dürften
dann 35 kW (47,6 PS) statt, wie bisher, 25 kW (34 PS) bewegt
werden .
Andererseits soll die "Bewährungszeit" vor dem unbeschränkten
Führerschein von zwei auf drei Jahre erhöht und mit einer
praktischen Prüfung abgeschlossen werden. Die Bikes für den
eingeschränkten Führerschein, den man wie bisher ab 18 erwerben
darf, dürfen ein Leistungsgewicht von 0,2 kW/kg nicht
überschreiten; ein 35-kW-Motorrad müsste also mindestens 175
Kilo wiegen. Außerdem soll das Drosseln von großen Maschinen um
mehr als die Hälfte der ursprünglichen Leistung für diese
Führerscheinklasse nicht mehr zulässig sein.
Der Direkteinstieg für ältere Biker soll
bleiben, ist dann aber erst mit 24 statt mit 21 - die zur Zeit
in Deutschland nötigen 25 Jahre sind eine nationale
Sonderregelung - möglich.
Freuen dürften sich 125er Fahrer: Wenn sie mit 18 ihren
Führerschein A1 gegen den Motorradführerschein A2 tauschen,
bliebe ihnen zumindest die theoretische Prüfung erspart. Eine
Anrechnung der 125er Jahre auf die Wartezeit bis zum
vollwertigen A-Führerschein ist im Vorschlag ebenso Fehlanzeige
wie eine EU-einheitliche Integration des 125er-Führerscheins A1
in den Autoführerschein (B).
Für Mopedfahrer sieht die neue, EU-einheitliche
Führerscheinklasse M nur noch eine theoretische Prüfung vor.
Nichts ändern soll sich für die 50er-Piloten an der praxisfernen
45 km/h-Beschränkung.
Die vorgeschlagenen neuen Führerscheinklassen
Am Mopeds, bauartbedingte
Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, weniger als 50 cm³ oder Leistung
kleiner als 4kW, Mindestalter 16 Jahre, Theoretische Prüfung (14
Jahre möglich, nur auf nationalem Hoheitsgebiet )
A1: Leichtkrafträder, bis 125cm³, Leistung bis 11 kW mit
Verhältnis Leistung/Gewicht höchstens 0,1kW/kg, Mindestalter 16
Jahre, theoretische und praktische Prüfung
A2: Krafträder, Leistung bis 35kW mit Verhältnis
Leistung/Gewicht bis 0,2 kW/kg, keine Abwandlung einer
Fahrzeugausführung, deren Motorleistung mehr als doppelt so hoch
ist, Mindestalter 18 Jahre, theoretische und praktische Prüfung
(keine Theorie für Inhaber der Klasse A1)
A: Krafträder ohne Leistungsbeschränkung, Mindestalter 21 Jahre
für stufenweisen Zugang mit mindestens dreijähriger Erfahrung
mit einem Fahrzeug der Klasse A2, nur beschränkte praktische
Prüfung, oder Mindestalter 24 Jahre für unmittelbaren Zugang,
theoretische und praktische Prüfung
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