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Unabhängig davon betont Nowakowski:
"Beim Kauf von Rädern für den Tausch mit den
Serienrädern sollte immer darauf geachtet werden, dass eine allgemeine
Betriebserlaubnis beziehungsweise ein Teilegutachten mitgeliefert wird."
Entschließt sich der Besitzer eines
Motorrades mit Speichenrädern, die serienmäßigen Chromspeichen gegen
solche aus Edelstahl zu tauschen, ist laut den Dekra-MotorradExperten
allerhöchste Vorsicht geboten: "Edelstahlspeichen sind in Sachen
Bruchverhalten wesentlich weniger elastisch als Chromspeichen." Im
Klartext: Ein Rad mit Edelstahlspeichen benötigt bei gleicher Festigkeit
wesentlich mehr Speichen als ein Chromspeichenrad. Dobler: "Bei einem
Tausch der Speichen muss also zwangsläufig fast immer auch das Rad
getauscht werden."
Bei der beliebten Veredlung von Gussrädern
ist aus Dekra-Sicht gegen das Pulverbeschichten mit einer dünnen
Kunststoffschicht prinzipiell nichts einzuwenden. Vorsicht ist dagegen
beim Galvanisieren geboten. "Das Galvanisieren könnte eine Veränderung
der Radoberfläche bewirken und damit über Haarrisse zu den sogenannten
Sprödbrüchen führen", erklärt Dipl.-lng. Stephan Dobler. Wer unbedingt
Hochglanz will, der sollte sich an Stelle von Verchromen besser die
Räder vernickeln lassen. Dobler: ;Das ist unkritischer." Entsprechende
Fachbetriebe sind im Kleinanzeigenteil der MotorradFachpresse zu
finden.
Die Zahl der Motorradfahrer, die größere
Räder gegen kleinere tauscht, steigt nach DekraErkenntnissen. "Der
Trend, eine Enduro in Richtung Supermoto zu verändern, ist dafür der
Hauptgrund", erklärt Stephan Dobler. Wer hierbei nicht die Angebote der
Hersteller wie MZ oder KTM in Anspruch nimmt und in der Fachwerkstatt
umrüsten lässt, der sollte penibelst die Auflagen aus den mitgelieferten
Teilegutachten beachten. Eine Veränderung der Radgröße bewirkt nicht
nur, dass der Tacho zu schnell oder zu langsam läuft. Auch das
sogenannte Sekundär Übersetzungsverhältnis wird geändert. Dies bedeutet,
das Motorrad wird bei gleicher Gangstufe und gleicher Drehzahl mit
kleineren Rädern langsamer und mit größeren schneller. Die
tiefgreifenden Folgen bringt Dekra-Ingenieur Dobler auf den Punkt: "Weil
dadurch auch das Lärm und Abgasverhalten verändert wird, erlischt die
Betriebserlaubnis. Im Falle einer Anzeige sind die Tatbestände Fahren
ohne Betriebserlaubnis und ohne Versicherungsschutz erfüllt." Für Fahrer
mit Geschwindigkeitsbeschränkung im Führerschein -beispielsweise bei
Tempo 80 für 16 und 17jährige Leichtkraftrad Piloten - kann sogar Fahren
ohne gültige Fahrerlaubnis hinzukommen.
Bei Änderungen der
Hinterradschwinge, falls es sich nicht um Eigenbauten handelt, werden
mit der Austauschschwinge entsprechende Gutachten grundsätzlich
mitgeliefert. Diese müssen zur Abnahme bei einer der vom Gesetzgeber
autorisierten Überwachungsorganisation vorgelegt werden. Wer kein "Profischrauber"
ist, der kann darauf setzen, dass die beauftragte Umrüstfirma die
Änderungsabnahme eintragen lässt.
Teil 3 |